Der Gesetzgeber verpflichtet uns mit dem TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) ab 01. September 2019 "offene" Sprechstunden für neue Patienten mit akuten Beschwerden anzubieten, die ohne Terminvereinbarung und Überweisung in die Praxis kommen können.
Die offenen Sprechstundenzeiten werden wöchentlich aktualisiert und an dieser Stelle bekanntgegeben:
"Offene" (Akut-)Sprechstunden für Neupatienten:
müssen derzeit bis auf weiteres leider entfallen
Sobald wir wieder offene Sprechstunden anbieten können, werden Sie an dieser Stelle darüber informiert.
Bitte beachten Sie, dass innerhalb der offenen Sprechstunde nur eine sehr begrenzte Zahl von Neupatienten untersucht bzw. behandelt werden kann. Ein Anspruch auf eine Untersuchung/ Behandlung am jeweiligen Tag besteht nicht, die Reihenfolge der Annahme legt der Arzt nach kurzer Ersteinschätzung abhängig von der medizinischen Dringlichkeit fest.
Bitte melden Sie sich jeweils zu Beginn der offenen Sprechstunde in der Praxis an; mit Wartezeiten muss in jedem Fall gerechnet werden!
Wichtig: Die offenen Sprechstunden sind ausschließlich für Neupatienten gedacht, für unsere Bestandspatienten gelten die üblichen Praxiszeiten.